§§ 178-197 Strafprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/178-197.html) §§ 178-197 Strafprozeßordnung Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren ​(1)​§ 197.Wenn der Beschuldigte flüchtig oder unbekannten Aufenthalts ist, ist das Ermittlungsverfahren soweit fortzuführen, als dies zur Sicherung von Spuren und Beweisen erforderlich ist § 197 StPO (weggefallen) Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten
§_174 StPO (Verwerfung des Antrags) (1) Ergibt sich kein genügender Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so verwirft das Gericht den Antrag und setzt den Antragsteller, die Staatsanwaltschaft und den Beschuldigten von der Verwerfung in Kenntnis Art. 197 Grundsätze. 1 Zwangsmassnahmen können nur ergriffen werden, wenn: a. sie gesetzlich vorgesehen sind; b. ein hinreichender Tatverdacht vorliegt; c. die damit angestrebten Ziele nicht durch mildere Massnahmen erreicht werden können; d
§§ 178 bis 197 - Strafprozeßordnung (StPO) neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074 , 1319; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.04.2021 BGBl Allgemein aus Art. 197 Abs. 1 StPO Die Beschlagnahme ist eine Zwangsmassnahme i.S.v. Art. 196 lit. a und b StPO und muss 153 demnach den gesetzlichen Voraussetzungen der Zwangsmassnahme nach Art. 197 StPO genügen § 197. Abbrechung des Ermittlungsverfahrens gegen Abwesende und gegen unbekannte Täter. 11. Hauptstück Rücktritt von der Verfolgung (Diversion) §§ 198 und 199. Allgemeines § 200. Zahlung eines Geldbetrages §§ 201 und 202. Gemeinnützige Leistungen § 203. Probezeit § 204. Tatausgleich § 205. Nachträgliche Fortsetzung des Strafverfahrens § 20
Bürgerliches Gesetzbuch § 197 - (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen.. Umfeld von § 197a StPO § 197 StPO § 197a StPO § 198 StPO [Impressum/Datenschutz]. Der Begriff des hinreichenden Tatverdachts als Voraussetzung für eine Durchsuchung (Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO) ist identisch mit dem Anfangsverdacht, welcher gemäss Art. 309 Abs. 1 lit. a StPO zur Einleitung der Strafverfolgung führt bzw. - in Art. 310 Abs. 1 lit. a StPO negativ formuliert - zur Fortführung derselben verpflichtet Art. 197 StPO - Grundsätze 1 Zwangsmassnahmen können nur ergriffen werden, wenn: a. sie gesetzlich vorgesehen sind; b. ein hinreichender Tatverdacht vorliegt; c. die damit angestrebten Ziele nicht durch mildere Massnahmen erreicht werden können; d. die Bedeutung der Straftat die Zwangsmassnahme rechtfertigt. 2 Zwangsmassnahmen, die in di Dem von der Durchsuchung Betroffenen ist nach deren Beendigung auf Verlangen eine schriftliche Mitteilung zu machen, die den Grund der Durchsuchung (§§ 102, 103) sowie im Falle des § 102 die Straftat bezeichnen muß. Auch ist ihm auf Verlangen ein Verzeichnis der in Verwahrung oder in Beschlag genommenen Gegenstände, falls aber nichts Verdächtiges.
2.3.1 Wird die beschuldigte Person ganz oder teilweise freigesprochen oder wird das Verfahren gegen sie eingestellt, so hat sie gemäss Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO Anspruch auf Einschädigung ihrer Aufwendungen für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte Die Staatsanwaltschaft hat von der Verfolgung einer Straftat abzusehen und das Ermittlungsverfahren insoweit einzustellen, als. 1. die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder sonst die weitere Verfolgung des Beschuldigten aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre oder. 2 Art. 197 Abs. 1, Art. 382 Abs. 1, Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO - Hausdurchsuchung und Entsiegelungsverfahren. Das Beschwerdeverfahren steht nicht zur Verfügung für die Anfechtung der Hausdurchsuchung und der damit verbundenen Sicherstellung von Unterlagen, falls vom Beschuldigten geltend gemacht wird, die Voraussetzungen zur Hausdurchsuchung. Sie können nur ergriffen werden, wenn sie gesetzlich vorgesehen sind (Art. 197 Abs. 1 lit. a StPO). Zwangsmassnahmen setzen auch voraus, dass ein hinreichender Tatverdacht einer Straftat vorliegt (Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO) und der damit verbundene Eingriff verhältnismässig erscheint (Art. 197 Abs. 1 lit. c-d und Abs. 2 StPO)
• mindestens hinreichender Tatverdacht (Art. 197 Abs. 1 lit. b; Art. 36 BV); • Zwangsmassnahmen gegen Dritte? (s. Art. 197 Abs. 2) Zuständigkeit, Art. 198 • Staatsanwaltschaft, Gericht (ev. Verfahrensleitung) • Polizei? Eröffnung der Anordnung, Art. 199 • Offene Zwangsmassnahmen: Befehl (=Entscheid i.S.v Massnahmen nach Art. 197 StPO massgebend (vgl. auch Art. 36 BV). Die Anhaltung muss sich dabei insbesondere verhältnismässig sein; sie darf nicht rein schikanös sein (siehe BSK StPO- ALBERTINI/ARMBRUSTER, Art. 215 N 7). Vorliegend hegt die Polizei aufgrund des merkwürdig anmutenden Verhaltens von A einen ersten vagen Verdacht, wonach A mit Drogen handeln könnte. Ein eigentlicher konkreter. JONAS WEBER, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2011, N. 1 zu Art. 197 StPO). 3.4 Der Argumentation der Beschwerdeführerin, die Durchsuchung persönlicher Aufzeichnungen und Datenträger stelle keinen Grundrechtseingriff bzw. keine Zwangsmassnahme dar, wenn die Strafbehörde ohne Anwendung von Zwang in den Besitz der Unterlagen gelangt sei, kann nicht gefolgt werden Aktueller und historischer Volltext von § 197 StPO § 197 StPO § 197 StPO. Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877. Zweites Buch. Verfahren im ersten Rechtszug. Zweiter Abschnitt. Vorbereitung der öffentlichen Klage. Paragraf 197 [1. Januar 1975] 1 § 197. (weggefallen) [1. April 1965-1. Januar 1975] [1. Oktober 1950-1. April 1965]. Art. 197 1 4. Pornografie. 4. Pornografie. 1 Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft
BGH 2 StR 197/01 - Urteil v. 17. August 2001 (LG Darmstadt) Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs § 316a StGB Leitsatz des Bearbeiters Der Tatbestand § 316 a Abs. 1 StGB setzt voraus, daß der Angriff unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs erfolgt § 353 StPO das Urteil inklusive der zugrunde liegenden Tatsachenfeststellung auf und verweist die Sache zur erneuten Entscheidung an einen anderen Spruchkörper oder ein anderes Gericht gleicher Ordnung zurück, § 354 Abs. 2 StPO. Lediglich in den Fällen des § 354 Abs. 1 StPO kann das Revisionsgericht ausnahmsweise selbst entscheiden. C. Die außerordentlichen Rechtsbehelfe. Video: Die. Die Hauptverhandlung schließt mit der Urteilsverkündung gem. § 260 I StPO. Der Urteilsverkündung geht die geheime ( §§ 43, 45 DRiG) Beratung und Abstimmung, §§ 193- 197 GVG, 263 I StPO, des Gerichts voraus. Zur Urteilsvekündung müssen alle im Saal aufstehen. Das Urteil ergeht gem. § 268 I StPO Im Namen des Volkes 3 BV sowie Art. 197 Abs. 1 lit. c StPO) - wobei die Bedeutung der Straftat die Zwangsmassnahme rechtfertigt (Verhältnismässigkeit i.e.S.; Art. 197 lit d StPO) oder anders ausgedrückt, ein öffentliches Interesse oder der Schutz von Grundrechten Dritter diese rechtfertigt (Art. 36 Abs. 2 BV). (genannt werden kann auch analog zu BV 36: Wahrung des Kerngehalts, Eignung des Grundrechtseingriffs.
Zwischenresümee 197 IV. Analyse der Rechtsprechung 197 1. § 141 StPO als Rechtsgrundlage der Abberufung 199 2. Aufhebung aus wichtigem Grund: Vergleichbarkeit der Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung mit der Aufhebung eines begünstigenden Ver-waltungsaktes? 199 a) Die Rechtsprechung 199 . 14 Inhaltsverzeichnis b) Die Literatur 200 c) Stellungnahme 202 3. Sinn und Zweck der. Münchener Kommentar zur StPO - beck-online. Münchener Kommentar zur StPO. § 197 [Reihenfolge der Stimmabgabe] Kulhanek in MüKoStPO | GVG § 197 Rn. 1-3 | 1. Auflage 2018 Die StA kann die Verletzung der Amtsaufklrungspflicht (§§ 244II, 245 StPO) rgen. 203 197 BGH NStZ 2009, 515. 198 Nach Ansicht der Rspr. kann grundstzlich kein wirksames Verlçbnis bestehen, wenn einer der Part-ner noch verheiratet ist; Meyer-Goßner § 52 Rn. 4. 199 Meyer-Goßner § 53 Rn. 49. 200 BGH NJW 1996, 2435
Der Angeklagte kann sich abschließend mit dem letzten Wort äußern (§§ 258 Abs. 2, 3 StPO) und das Gericht zieht sich zur Urteilsfindung zurück (§§ 193 - 197 GVG, § 263 StPO). Schließlich wird das Urteil öffentlich und im Stehen verkündet. Aufgabe 8: Wieso verläuft die Hauptverhandlung des Strafverfahrens öffentlich Titel: Strafprozessordnung (StPO) Normgeber: Bund. Amtliche Abkürzung: StPO. Gliederungs-Nr.: 312-2. Normtyp: Gesetz. § 100k StPO - Erhebung von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten. (1) 1 Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung. Der bewährte StPO-Kommentar für die Praxis Begründet von Dr. Th. Kleinknecht, Dr. H. Müller und Dr. L. Reitberger.. Was nur wenige Kommentare zur Strafprozessordnung (StPO) schaffen, das gelingt diesem Werk: Es erläutert die StPO so, dass Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte praxisnah erfahren, wie sie in ganz konkreten Verfahrenssituationen am besten vorgehen, um die hohen, aber. Einstellung des Ermittlungsverfahrens Erweiterte Suche. Volltextsuche Suche nach:? Normen Paragraph/Artikel: Gesetz (z.B. StGB, SMG, MedienG Lesen Sie zu den Einzelheiten die §§ 192 bis 197 GVG. Für das weitere Schicksal des Angeklagten ist von besonderer Bedeutung, mit welchen Mehr-heitsverhältnissen die Abstimmung im Falle von Meinungsverschiedenheiten unter den Rich-tern zu erfolgen hat. Nach § 196 Abs. 1 GVG ist mit absoluter Mehrheit zu entscheiden. Dies ist durch § 263 Abs. 1 StPO dahingehend präzisiert, dass für jede.
§ 112 StPO lässt die Anordnung von U-Haft zu bei Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Diese Haftgründe machen deutlich, was der Gesetzgeber mit der U-Haft bezweckt: nämlich die Durchführung eines Strafverfahren s zu sichern (vgl. Hilger, in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., Vor § 112 Rn. 1 m.w.N.). Ohne einen Beschuldigten (Flucht, Fluchtgefahr) oder ohne taugliche Beweise. 3.3.3. Die Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 191 StPO.. 113 3.3.4. Prozessökonomische Gründe nach § 192 Abs 1 StPO..... 115 3.4. Die Subsidiaranklage nach § 72 StPO und der Antrag auf Fortführung eines eingestellten Verfahren Art. 197 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO)4 regelt die allgemeinen Voraussetzungen für die Ergreifung von Zwangsmassnahmen (wie z. B. akustische Wohnraumüberwachungen). Sie dür-fen nur ergriffen werden, wenn sie gesetzlich vorgesehen sind (Bst. a), ein hinreichender Tatver-dacht vorliegt (Bst. b), die damit angestrebten Ziele nicht durch mildere Massnahmen erreicht werden können (Bst. Art. 197, Art. 263 StPO . Besondere Voraussetzungen Beweismittel Art. 263 Abs. 1 StPO (+) Gefahr in Verzug Art. 263 Abs. 3 StPO (+/-) Ergebnis (+/-) C. Spielt der nachträgliche Befehl eine Rolle? (-) [kann unter A. und B. abgehandelt werden] ___/1 ___/5 ___/1 ___/2 ___/1 . Gesamtpunktzahl prozessualer Teil ___/14 . Korrekturblatt Seite 2/2 Bachelorklausur Strafrecht, 13.1.21 Notenskala. d) § 228 Abs.3 StPO 189 aa) Die revisionsrechtliche Bedeutung von Ladungsfrist und Belehrung 190 bb) Die Ladungsfrist nach § 217 StPO als Vorbereitungsfrist 191 (1) Die ungeschriebene Begrenzung der Revisibilität 193 (2) Das Verzichtsmodell 194 (3) Die Bedeutung des Verzichtsmodells für die Belehrungspflicht 195 (4) Das Verwirkungsmodell 197
Strafprozessordnung: StPO Meyer-Goßner / Schmitt 63. Auflage 2020 ISBN 978-3-406-74541-6 C.H.BECK schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.d gem. §§417ff.StPO Von Eike Schröer Duncker & Humblot • Berlin. Inhaltsverzeichnis /. Kapitel Einleitung 23 A. Arten von vereinfachten Verfahren 23 B. Ziel der Arbeit 25 2. Kapitel Historische Grundlagen des beschleunigten Verfahrens 27 A. Vom kanonischen Recht bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts 27 I. Erste Formen eines abgekürzten Verfahrens 27 II. Der deutsche Strafprozeß des. SK-StPO, Band IV (§§ 198-246 StPO): Systematischer Kommentar zur StrafprozessordnungMit GVG und EMRK. Jürgen Wolter. Gebundene Ausgabe. 1 Angebot ab 100,00 €. Next page. Es wird kein Kindle Gerät benötigt. Laden Sie eine der kostenlosen Kindle Apps herunter und beginnen Sie, Kindle-Bücher auf Ihrem Smartphone, Tablet und Computer zu. Lesen Sie § 197 VVG kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften gemäß §§ 45, 46 StPO beschlossen: Die Anträge des Angeklagten, ihm Wiedereinsetzung in den vo-rigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Re-vision gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 23. Juni 1998 und der Frist zur Stellung des Wiedereinset-zungsgesuchs zu gewähren, werden als unzulässig verworfen. Gründe: I. Das Landgericht hat den Angeklagten am 23. Juni.
Große Strafkammer, Beschluss vom 03.11.2014, 8 Qs 197/14, ECLI:DE:LGBRAUN:2014:1103.8QS197.14.0A § 111d Abs 2 StPO, § 111f Abs 3 StPO, § 765a ZPO, § 850b Abs 1 Nr 4 ZPO, § 850b Abs 2 ZPO, § 850c ZPO, § 850k ZPO, § 928 ZPO. Verfahrensgang vorgehend AG Braunschweig, 22. September 2014, Az: 3 Gs 1772/14. Tenor. Auf die Beschwerde der Beschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts. LG Braunschweig 8. Große Strafkammer, Beschluss vom 11.12.2017, 8 Qs 802 Js 7817/14 (197/17), 8 Qs 197/17, ECLI:DE:LGBRAUN:2017:1211.8QS197.17.00 § 453 Abs 1 S 4 StPO. Verfahrensgang vorgehend AG Braunschweig, 9. November 2017, Az: XX. Tenor. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 9.11.2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten. Weder § 97 StPO noch § 160a StPO stünden der Maßnahme entgegen. § 97 StPO sei gegenüber § 160a StPO die für Beschlagnahmen und darauf gerichtete Durchsuchungen spezielle Vorschrift. Das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 StPO komme nicht zum Tragen, da auch § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO ausschließlich auf den Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen einem Beschuldigten oder ihm.
Bundesrat Drucksache 197/1/04 23.03.04... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln Telefon: 0221/97668-0, Telefax: 0221/97668-338 ISSN 0720-2946 Empfehlungen der Ausschüsse R zu Punkt der 798. Sitzung des Bundesrates am 2. April 2004 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz - OpferRRG) A Der. Strafprozeßrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Seite 197 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989,. StGB 158, StPO 197, StPO 248, StPO 319, StPO 381, StPO 6, StPO 7, StPO 8. Beitrags-Navigation. Vorheriger Beitrag Rechtsverzögerung wegen überlasteter Staatsanwaltschaft? Nächster Beitrag Die unerträgliche Lächerlichkeit des Bundesstrafprozesses. Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Kommentar. Name. E-Mail. Website. Benachrichtige.
geschieht auf Antrag durch K.beschluss (§ 104 ZPO, § 464 b StPO, § 164 VwGO, § 197 SGG, § 149 FGO); hierbei wird über den prozessualen Kostenerstattungsanspruch entschieden (ggf. durch Kostenausgleich der beiderseitigen Ansprüche bei Teilobsiegen und entsprechender Kostenteilung, § 92 ZPO) 5. Ausnahmeregel des § 103II StPO 98 6. Abgrenzung zwischen §§102 und 103 StPO 99 7. Befugnisse nach §1031 Satz 2 StPO 101 III. Nächtliche Hausdurchsuchung, § 104 StPO 102 1. Nachtzeit 103 2. Verfolgen auffrischer Tat 103 3. Gefahr im Verzüge 104 4. Wiederergreifen eines entwichenen Gefangenen 104 5. Ausnahmen nach § 104II StPO 10 Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts ist hingegen in der StPO geregelt, dort in §§ 7 ff. Hauptgerichtsstände begründen gem. §§ 7 Abs. 1 , 10 StPO der Tatort, der Wohnsitz gem. §§ 8 Abs. 1, 11 StPO sowie der Ergreifungsort gem. § 9 StPO. Sind mehrere Gerichte örtlich zuständig, so kommt der Staatsanwaltschaft ein Wahlrecht zu, bei welchem der Gerichte sie Anklage erheben will. HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 197 Bearbeiter: Stephan Schlegel Zitiervorschlag: BGH, StB 18/06, Beschluss v. 31.01.2007, HRRS 2007 Nr. 197
verbundene Eingriff verhältnismässig erscheint (Art. 197 Abs. 1 lit. c-d und Abs. 2 StPO). Für Entsiegelungen ist darüber hinaus erforderlich, dass eine begründete Vermutung besteht, dass die sichergestellten Datenträger Infor-mationen enthalten, die für die Untersuchung von Bedeutung sind (Delikts-konnex; Art. 246 StPO) und dass die Geheimhaltungsinteressen, welche vom Inhaber der. StPO 197. swissÂbÂlawg → 1B_26/2016: BeweisÂverÂwerÂtungsÂverÂbot im VerÂfahÂren gegen Prof. RitzÂmann bestäÂtigt; VerÂletÂzung von StPO 197 bei der ErheÂbung von Email- und Telefondaten. 21. Dezember 2016 von David Vasella. swissÂbÂlawg fasst das Urteil 1B_26/2016 des BGer i.S. Ritzmann/Mörgeli zusamÂmen: Das BGer bestäÂtigt ein BeweisÂverÂwerÂtungsÂverÂbot von. Das Amtsgericht Erfurt hat mit Beschluss vom 15.06.2010 gemäß §§ 111b Abs. 2 und Abs. 5, 111d, 111e Abs. 1 StPO i.V.m. §§ 261 Abs. 7, 74c (§§ 261 Abs. 1, 53 StGB) - ohne vorherige Anhörung des Beschuldigten gemäß § 33 Abs. 4 StPO - zur Sicherung des staatlichen Anspruchs auf Einziehung des Wertersatzes für den Freistaat Thüringen den dinglichen Arrest in Höhe von 12.000.000. Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 197/15, Beschluss v. 15.06.2015, HRRS 2015 Nr. 728. BGH 5 StR 197/15 - Beschluss vom 15. Juni 2015 (LG Chemnitz) Konkurrenzverhältnis von Führen und Besitz einer Waffe (keine Tateinheit bei Ausübung der tatsächlichen Gewalt nur außerhalb der eigenen Wohnung). § 52 WaffG; § 52 StGB
2. Die Nichtigkeitssanktionen der §§ 281 Abs 1 Z 10a, 345 Abs 1 Z 12a StPO..... 167 TEIL III. ALTERNATIVE FORMEN DER REAKTION AUF STRAFTATEN IM RECHTSVERGLEIC BGE 138 IV 197 S. 199. Am 22. August 2011 erhob X. Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft und beantragte, es sei Ziff. 4 der Einstellungsverfügung aufzuheben und es sei ihm eine Entschädigung von Fr. 2'880.45 auszurichten. Mit Beschluss vom 1. November 2011 wies das Kantonsgericht die Beschwerde ab. B. Mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht vom 13. Dezember 2011.
7.2 Zur Verhältnismässigkeit der Entsiegelung bzw. zur Beweiseignung der sichergestellten Dokumente (Art. 197 Abs. 1 lit. c-d und Abs. 2 StPO) erwägt die Vorinstanz Folgendes: Die Durchsicht der beschlagnahmten Ordner habe ergeben, dass im Rahmen des untersuchten Gegenstandes (Liegenschaftsgeschäft St. Moritz und damit verknüpfte Finanztransaktionen) verschiedene Anwälte in der Schweiz. Entscheidung des OLG Celle Beschluss vom 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09 - Zur Verwertbarkeit einer unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO angeordneten Blutprob Verschweigen der Identitat gemaB § 68 III StPO 197 a) Voraussetzungen 197 b) Geheimhaltungsbediirftige Angaben 198 c) Schutzwirkung 198 4. Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer 199 a) Anwendungsbereich und Voraussetzungen 199 b) Anwendbarkeit auf V-Personen 199 c) Schutzwirkung 201 5. Ausschluss der Offentlichkeit 201 a) Fruhere Praxis 202. Inhaltsverzeichnis 15 b) Voraussetzungen. Veröffentlicht: Baden-Baden, Nomos-Verl.-Ges., 2002 . Gespeichert in
Paragraf 197. Vierter Abschnitt. Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Paragraf 197a. Paragraf 198. Paragraf 199. Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Paragraf 200. Inhalt der Anklageschrift. Paragraf 201. Übermittlung der Anklageschrift. Paragraf 202. Anordnung ergänzender Beweiserhebungen . Paragraf 202a. Erörterung des Verfahrensstands mit den. Anordnung einer Zwangsmassnahme sind nach Art. 36 BV und Art. 197 Abs. 1 StPO eine gesetzliche Grundlage, das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts, dass die damit angestrebten Ziele nicht durch mildere Massnahmen erreicht werden können und dass die Bedeutung der Straftat die Zwangsmassnahme rechtfertigt. Die gesetzliche Grundlage für die Untersuchungshaft ist in Art. 221 StPO statuiert. KK-StPO/Appl, 8. Aufl. 2019, StPO § 458 Rn. 9-17. zum Seitenanfang. Dokument; Kommentierung: § 458; Gesamtes Wer Zusammenfassend legt § 116 StPO dem Richter also die Pflicht auf, bei jeder Verhaftung wegen Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr zu prüfen, ob der Zweck der Untersuchungshaft nicht durch weniger einschneidende Freiheitsbeschränkungen erreicht werden kann. Ist dies der Fall, so ist der Vollzug des Haftbefehls auszusetzen
B. § 53 StPO 79 I. Besondere berufliche Qualifikation bei § 53 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StPO 79 1. Bedeutung von Standesvertretungen 80 2. Einheitlichkeit des Berufsbildes 82 3. Ergebnis 83 II Berufliche Qualifikation bei § 53 Abs. 1 Nr. 3 a und b StPO 83 III. Übertragung auf § 53 a StPO 84 IV. Keine Übertragung auf § 53 Abs. 1 Nr. 4 und 5 StPO 8 untersuchten Straftat die Entsiegelung rechtfertigt (Art. 197 Abs. 1 lit. d StPO). Auch dies ist zu bejahen: Die Beweiserhebung erfolgt zur Aufklärung eines schwerwiegenden internationalen Korruptions- und Geldwäschereiverdachtsfalles. Die Strafuntersuchung dient insofern auch der Gewährleistung der Sicherheit und Reputation des schweizerischen Finanzplatzes und dem Interesse der Schweizer.